Zum Inhalt springen

Parken und Zugang

PKW

Der Domplatz ist kein öffentlicher Parkraum. Das Areal im Besitz des Freistaats Bayern und der Stadt Bamberg ist nur zu den Zeiten der Gottesdienste zum Parken freigegeben: an Samstagen von 16.30 bis 18.30 Uhr und an Sonntagen von 9.00 bis 13.00 Uhr (mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden). Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.

Stadtbus

Mit der Linie 910 erreichen Sie den Domplatz vom ZOB aus.

Busse: Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.

Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist. Antrag Ausnahmegenehmigung

Barrierefreiheit

August - November 2025: Kein barrierefreier Zugang | No barrier-free access
Wegen der Baumaßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit des Bamberger Doms/Domstraße 1 ist der rückwärtige Eingang über die Sakristeipforte bis Ende November nicht möglich. Gottesdienstbesucherinnen und -besucher, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, bitten wir, in dieser Zeit auf die Kirchen St. Martin, Obere Pfarre oder St. Urban auszuweichen.
Die barrierefreien Toiletten am Dom sind in dieser Zeit ebenfalls nicht zugänglich. Nächste Toiletten: Alte Hofhaltung, Domplatz 7.
Wir bitten um ihr Verständnis!