PKW
Der Domplatz ist kein öffentlicher Parkraum. Das Areal im Besitz des Freistaats Bayern und der Stadt Bamberg ist nur zu den Zeiten der Gottesdienste zum Parken freigegeben: an Samstagen von 16.30 bis 18.30 Uhr und an Sonntagen von 9.00 bis 13.00 Uhr (mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden). Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Stadtbus
Mit der Linie 910 erreichen Sie den Domplatz vom ZOB aus.
Busse: Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist. Antrag Ausnahmegenehmigung
Barrierefreiheit
Zur Zeit läuft die barrierefreie Umgestaltung der Domstraße und des rückwärtigen Domzugangs. (Mesnerhof/Sakristeipforte).
Sofern es die Baustellensituation (bis Juni 2025) zulässt, erreichen Sie den ebenerdigen Zugang über die Domstraße oder durch die Alte Hofhaltung (barrierefreier Belag). Vom Dom in den Kreuzgang/Diözesanmuseum gibt es einen Ruflift. Barrierefreie Toiletten stehen im Mesnerhof zur Verfügung.